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Lohnt ein Pflegeantrag? Rechner hilft bei der EinschÀtzung


Bild: Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Pflegegeld oder auch Hilfsmittel wie ein Pflegebett: Leistungen der Pflegeversicherung kann man nur in Anspruch nehmen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Um ihn zu bekommen, mĂŒssen Versicherte einen Pflegeantrag bei der Pflegeversicherung stellen. Wichtiges Element fĂŒr die finale Entscheidung bzw. Einstufung: die Pflegebegutachtung. Bei gesetzlich Versicherten nimmt der Medizinische Dienst sie vor, bei privat Versicherten Medicproof. 

Versicherte und ihre Angehörigen möchten aber am liebsten vorher schon wissen: Worauf können wir uns einstellen, wie stehen die Chancen, dass tatsÀchlich ein Pflegegrad vorliegt? Und wie hoch - von 1 bis 5 - könnte er ausfallen? 

Bei einer ersten SelbsteinschÀtzung hilft ein Pflegegradrechner, den mehrere Verbraucherzentralen gemeinsam entwickelt haben. Er ist unter folgender Adresse zu erreichen: www.verbraucherzentrale.de/pflegegradrechner

So funktioniert das Online-Tool

Das Tool stellt Versicherten bzw. ihren Angehörigen verschiedene Fragen, aufgeteilt auf sechs Module. Dabei handelt es sich um die sechs Lebensbereiche, die fĂŒr die Feststellung eines Pflegegrades begutachtet werden. 

Dazu zÀhlt zum Beispiel die MobilitÀt der Person. So muss man etwa angeben, wie selbststÀndig sich die Person in einer Wohnung von Raum zu Raum bewegen kann. Weitere Module sind etwa kognitive und kommunikative FÀhigkeiten oder auch Selbstversorgung. 

Gut zu wissen: Man muss die Fragen nicht alle in einem Rutsch beantworten. Die Zwischenergebnisse kann man sich per Mail zusenden lassen und zu einem spĂ€teren Zeitpunkt weitermachen. Hat man alle Fragen beantwortet, gibt der Online-Rechner eine EinschĂ€tzung, ob womöglich ein Pflegegrad vorliegt und schlĂŒsselt auf, wie genau diese EinschĂ€tzung zustande gekommen ist.  


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(22.04.2024)


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